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Allgemeine Informationen[]

Bei der neuen Synode von Silbermond handelt es sich einen von Spielern geschaffenen Rat der teils gegildeten Blutelfenhäuser auf dem Realm Die Aldor, der in die Fußstapfen der im Warcaft-Lore beschriebenen, vernichteten Synode von Silbermond tritt. Das Projekt nahm im April 2008 seinen Anfang. In den Folgemonaten sollte ein Gespräch im Rollenspiel um das andere die Häuser zueinander führen, bis in der vierten großen Zusammenkunft am 17. August 2008 die Gründungsproklamation zustande kam.

Ziele[]

Der Server war nie arm an Gilden, die sich thematisch als Blutelfenhäuser verstanden. Die Idee, ein rollenspielerisches Miteinander in einem Rat zu finden, ist daher schon älter, war aber zuvor nicht von währendem Erfolg gekrönt. Die dann letztendlich doch gelungene Synode empfiehlt sich vor allem als Plattform für Politiksimulation zwischen den Beteiligten.

Die Ziele der neuen Synode im Rollenspiel sind der folgenden Gründungsproklamation zu entnehmen.

Gründung[]

Besiegelt worden war die neue Synode in einer Proklamation, zu der sich mit ihren Unterschriften bislang die Häuser Alah'ni, Arethlur, Elrennon, Maerret, Mondwandler und Schwarzklinge verpflichteten. Ihr Inhalt, der auch im entsprechenden Realmforum verlautbart wurde, lautete wie folgt. Der Entwurf stammt von Vecilis Whisperwell.


Grüße, Artgenossen, Nachkommen der Hochgeborenen, Kinder der Ewigen Sonne, Bürger des Hohen Reiches,

hiermit wird der freudig stimmende Abschluss von Bestrebungen kundgetan, die es zum Ziel hatten und haben, unserem Volk ein Geschenk sondergleichen zu übergeben. Sechs Häuser vom edlen Rang haben sich zusammengeschlossen, um die neue Synode von Silbermond zu stiften.

Ihre erklärten Ziele liegen darin, auf die Einheit unserer Art ihrer Zerrüttung zum Trotze hinzuwirken und in der Geschlossenheit der Zusammenkunft als eine Maßgabe für die Allgemeinheit zu dienen, die Stabilität der hochreichischen Ordnung zu erhalten und den inneren Frieden zu bewahren. Fürderhin ist sich die neue Synode ihrer Möglichkeiten gewahr, zu einem nicht unerheblichen Teil die gelehrtesten Köpfe und geschicktesten Hände zueinander führen zu können, um an der Bewältigung anhaltender Krisen und Widrigkeiten teilzuhaben und ihren Beitrag zur Zukunftssicherung zu leisten.

Ausdrücklich wie einvernehmlich ächten die Blutlinien der neuen Synode den einmalig erschütternden Verrat des Hauses Sonnenwanderer und erklären seinem Fürsten, dem Prinzen Kael’thas, sowie seiner geblendeten Gefolgschaft den Krieg – auf Quel’Danas wie anderswo.

Im gleichen Zuge proklamiert die neue Synode ihre Fürsprache und Treue zum provisorischen Amt des Lordregenten, auf dass es den Weg zu alter Sicherheit und künftigen Wohlstand bahne. Die neue Synode möchte den steten Wandel des Reiches und seiner akzeptierten Regierung in selbstauferlegter Verantwortung gegenüber dem Volk begleiten.

Nicht zuletzt richtet sich diese Schrift an all die Häuser, denen es ebenso gelang, aus der Asche wie der Phönix aufzusteigen, sich dem Streben der neuen Synode von Silbermond anzuschließen, um die Einheit zu oben bedingten Ansichten unermüdlich voranzutreiben. Fühlet Euch eingeladen, nicht ausgeschlossen, als Gleiche unter Gleichen zu verweilen und uns allen Grund zum Mut zu schenken.

Gedenken wir im Antlitz der Ewigen Sonne ihrem Brunnen.


Ihre Durchlaucht Fürstin Evett Asharie Bell Dunja Bea´Drohn ra Arethlur für das Haus Arethlur
Ihre Durchlauchten Fürst Timurael Elrennon und Fürstin Vecilis Whisperwell für das Haus Elrennon
Seine Hochwohlgeboren Lord Kreldor Maerret für das Haus Maerret
Ihre Hochwohlgeboren Lord Xartas und Lady Sharanorelle Mondwandler für das Haus Mondwandler
Seine Hochwohlgeboren Lord Kael Schwarzklinge für das Haus Schwarzklinge
Bevollmächtigter Verwalter Nathelion Silbernebel für das Haus Alah’ni

Geschäftsordnung[]

Ebenso mit der vierten Synode beschlossen wurde eine Geschäftsordnung zur Arbeitsweise der Gemeinschaft. Sie ist gedachtermaßen im Stadtverzeichnis von Silbermond zur Einsicht hinterlassen. Entworfen wurde das Werk von Vecilis Whisperwell.


  • § 1 Zusammensetzung

Die neue Synode von Silbermond, im Folgenden nur die neue Synode genannt, setzt sich aus den Oberhäuptern beziehungsweise deren bevollmächtigen Gesandten der aufgenommenen Häuser von Quel’Thalas zusammen.

Zum Zeitpunkt dieser Schrift verfügen die Häuser Alah’ni, Arethlur, Caradryan, Elrennon, Maerret, Mondwandler und Schwarzklinge über einen vollwertigen Sitz mit allen im Folgenden beschriebenen Rechten und Pflichten.

Die Auflistung wird aktuell gehalten.

  • § 2 Sitzungen

Sitzungen finden in unregelmäßigen Abständen spätestens auf Antrag eines Hauses statt.

  • § 3 Gastgeber

Der Gastgeber einer Sitzung hat für die angemessenen Räumlichkeiten Sorge zu tragen und bereitet die Zusammenkunft vor. Dazu gehören vornehmlich die Terminabsprache sowie das Erarbeiten einer Tagesordnung, ferner die Verkostung.

  • § 4 Rotation der Gastgeber

In der Funktion des Gastgebers rotieren die Häuser untereinander nach Reihenfolge des thalassischen Alphabets zu den Namen der Häuser.

Jedem Haus ist das Recht zugestanden, von Privilegien und Pflichten eines Gastgebers in einem Zyklus entbunden zu werden. In dem Fall richtet das in der Rotation nächstvorgesehene Haus die Sitzung als Gastgeber aus.

  • § 5 Vorsitz

Dem gastgebenden Haus obliegt es, einen Vorsitzenden für die betreffende Zusammenkunft zu benennen. Dieser leitet die Gespräche, nimmt Wortmeldungen und Anträge entgegen, entzieht das Wort, führt Abstimmungen durch und setzt die Tagesordnung um.

Bei dem Vorsitzenden muss es sich nicht um einen bevollmächtigen Gesandten des Hauses oder aber um das Oberhaupt selbst handeln. Auch der in der neuen Synode vertretenen Häusern Außenstehenden ist es gewährt, zum Vorsitzenden einer Sitzung benannt zu werden.

  • § 6 Tagesordnung

Die Tagesordnung ist erwünschter Maßen vor Zustandekommen der betreffenden Sitzung den Oberhäuptern oder Gesandten der Häuser schriftlich zu übergeben.

Es besteht die Möglichkeit, die Tagesordnung im Verlauf einer Zusammenkunft auf Antrag eines Hauses zu erweitern oder zu kürzen.

  • § 7 Rededisziplin

Es ist Aufgabe des Vorsitzenden, für einen geordneten Ablauf der Sitzung zu sorgen. Wiederholte Störer vermag er für die Dauer einer Zusammenkunft zu verweisen.

Ergänzend liegt das Gebaren von Gesandten und dessen Begleitern in der Verantwortlichkeit derer Oberhäupter.

  • § 8 Stimmenverteilung

Jedes Haus verfügt über eine Stimme. Wie zu dieser gefunden wird, ist souveräne Angelegenheit eines Hauses. Die Vertretung eines Hauses kann an Stelle seines Oberhauptes auch von einem bevollmächtigen Gesandten wahrgenommen werden.

  • § 9 Beschlussfähigkeit

Zusammenkünfte der Synode sind in der Regel ungeachtet der Zahl der anwesenden Häuser beschlussfähig.

Beschlussunfähigkeit kann erst auf Antrag eines Hauses festgestellt werden. Hierfür erforderlich ist ein Majoritätsbeschluss.

  • § 10 Einvernehmlicher Beschluss

Unter einem einvernehmlichen Beschluss wird die ausnahmslose Ablehnung oder aber Zustimmung der anwesenden Häuser verstanden. Beschlüsse dieser Art gelten im Titel als solche der neuen Synode.

  • § 11 Majoritätsbeschluss

In einem Majoritätsbeschluss fassen sich die Stimmen einer absoluten Mehrheit der anwesenden Häuser zusammen. Beschlüsse dieser Art gelten im Titel als solche der neuen Synode.

  • § 12 Minoritätsbeschluss

Im Fall einer einfachen Mehrheit ist von einem Minoritätsbeschluss gegen eine Mehrheit von anders gestimmten und/oder sich enthaltenden Häusern in Anwesenheit die Rede. Minoritätsbeschlüsse gelten im Titel als Kooperationen der hierzu verbundenen Häuser.

  • § 13 Verbindlichkeit von Beschlüssen

Majoritätsbeschlüsse sind nicht verbindlich für die Gesamtheit der aufgenommenen und anwesenden Häuser. Sofern eine in dem Beschluss gefasste Maßnahme nicht mit den Interessen, Mitteln und/oder dem Gewissen eines Hauses zu vereinbaren ist, kann sich dieses von jener Handlung freisprechen.

Im Fall der anderen Beschlussarten wird davon ausgegangen, dass die zum einvernehmlichen oder Minoritätsbeschluss einseitig stimmenden Häuser ihre Teilhabe zur Maßnahme und ihre Umsetzung zu gewährleisten beabsichtigen.

Die Souveränität der Häuser bleibt unangetastet.

  • § 14 Aufnahme

Die Häuser entscheiden auf Antrag von einem unter ihnen über die Aufnahme eines aspirierenden Hauses mit allen Rechten und Pflichten in die neue Synode. Ein Majoritätsbeschluss ist hierfür erforderlich. Die Aufnahme erfolgt umgehend.

Der Tagesordnungspunkt zur Aufnahme muss vor Zustandekommen der betreffenden Sitzung den Häusern schriftlich mitgeteilt worden sein.

  • § 15 Ruhender Sitz

Ein Haus kann auf eigenen Entschluss seine Mitwirkung an der neuen Synode und ihren Beschlüssen ruhen lassen, indem es den Zusammenkünften fernbleibt oder Gasthörer entsendet. Ein ruhendes Haus gilt als nicht anwesendes Haus.

Die Wiederaufnahme der Tätigkeiten in der neuen Synode erfolgt durch Entschluss des ruhenden Hauses.

Der Sitz in der neuen Synode ist diesseits unkündbar.

  • § 16 Ausschluss

Der Ausschluss aus der neuen Synode und damit die Kündigung des Sitzes eines Hauses sind nur mit einem einvernehmlichen Beschluss möglich, für das das zum Ausschluss beantragte Haus als nicht anwesendes Haus gezählt wird. Der Ausschluss erfolgt umgehend.

Zur Wiederaufnahme des Hauses wird nach § 14 entschieden.

Der Tagesordnungspunkt zum Ausschluss muss vor Zustandekommen der betreffenden Sitzung den Häusern schriftlich mitgeteilt worden sein.

  • § 17 Änderung der Geschäftsordnung

Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung sind vorrangig, umgehend und vor Fortsetzung der Tagesordnung zu behandeln. Änderungen können ausschließlich über einen einvernehmlichen Beschluss erfolgen.

Oberhäupter und Diplomaten[]

Neben den einzelnen Führern der Häuser traten auch verschiedene Gesandte in ihrem Dienst bislang in den Vordergrund.

  • IconSmall Blood Elf Male Graf Narthenas Alah'ni und seine Tochter IconSmall Bloodelf Female Lucette Alah'ni für das Haus Alah'ni (ruhender Sitz seit der Synode vom 8.2.2009)
  • IconSmall Bloodelf Female Fürstin Aneira Sedlyne Arethlur und die Diplomaten IconSmall Blood Elf Male Faedrel Diel sowie IconSmall Blood Elf Male Finladan Vel'aranth für das Haus Arethlur
  • IconSmall Blood Elf Male Lord Naurnir Caradryan für das Haus Caradryan (aufgenommen zur Synode vom 9.11.2008)
  • IconSmall Bloodelf Female Fürstin Vecilis Whisperwell, Prätendentin IconSmall Bloodelf Female Prinzessin Arislea Elrennon und IconSmall Blood Elf Male Konsular Tiacomo Dyll'Novos für das Haus Elrennon
  • IconSmall Bloodelf Female Fürstin Gilwen Le'das für das Haus Le'das
  • IconSmall Blood Elf Male Lord Xartas Mondwandler, IconSmall Bloodelf Female Lady Sharanorelle Mondwandler und dessen Sohn IconSmall Blood Elf Male Lord Emanuel Mondwandler für das Haus Mondwandler
  • IconSmall Blood Elf Male Lord Kael Schwarzklinge für das Haus Schwarzklinge (ruhender Sitz seit der Synode vom 9.11.2008)

Kommunikation[]

Um auch außerhalb der Treffen sich miteinander verständigen zu können, richtete die Spielerin Evett eigens ein Forum ein, das unter anderem als Stadtverzeichnis behandelt wird, in dem man Dokumente hinterlassen kann.

Faedrel Diel zeichnete sich darüber hinaus für die Installation zu Fernsprachen ein. Magisch miteinender verbundene Blutsteinsplitter gewähren es dem Träger, in der Regel die Oberhäupter und Gesandten der Häuser, zu anderen unabhängig vom Raum zu sprechen. Bezogen auf die WoW-Engine ist hierfür der Channel Synode zu betreten.

Der Channel OOCSynode wird hingegen zum regten Austausch auf Spielerebene genutzt.

Galerie[]

Links[]

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